Aldiana GmbH

DATENSCHUTZ

Der Datenschutz von personenbezogenen Daten und somit von deiner Privatsphäre wird von uns sehr ernst genommen. Die Aldiana GmbH als Betreiberin dieser Internetseite möchten dich an dieser Stelle darüber informieren, welche Daten wir speichern, wie wir sie verwenden und was es für dich bedeutet, wenn du unsere personalisierbaren Dienste nutzt. Um den größtmöglichen Schutz deiner Privatsphäre zu gewährleisten, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit die Vorschriften über den Datenschutz gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und mit diesem verwandter Gesetze einzuhalten. Unsere Webseiten können Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten, auf die sich die Datenschutzerklärung nicht erstreckt. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten

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Aldiana GmbH

IMPRESSUM

ALDIANA GmbH
Emil-von-Behringstraße 6
D – 60439 Frankfurt

Geschäftsführung: Stefanie Brandes, Bart Rijnhout

Amtsgericht Bad Homburg v.d.H., Register HRB 4600

Registergericht und Handelsregister-Nr.:

Amtsgericht Bad Homburg, Register HRB 4600

USt-Id-Nr.: DE 811 168 048

Buchungsanfrage:

aldiana@gfr-center.de

Personal:

jobs@aldiana.com

Presse:

presse@aldiana.com

Werbung:

marketing@aldiana.com

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Sofern geschlechtsspezifische Bezeichnungen verwendet werden, sind grundsätzlich Personen beiderlei Geschlechts gemeint. Die Verwendung nur der männlichen oder nur der weiblichen Schreibform erfolgt lediglich zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit der Texte und schließt die jeweils andere Schreibform sinngemäß mit ein.

Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb):

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Online Streit Beilegung:

Die EU-Kommission betreibt seit dem 15. Februar 2016 eine Plattform zur online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, deren Ziel es ist, Unternehmen und Verbrauchern eine Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung zu bieten, die schneller und günstiger ist als der Gang zu einem Gericht. Hier gelangen Sie direkt zur OS-Plattform der EU-Kommision.

 

Konzeption, Design, Programmierung und CMS:
shapefruit AG – Aus Liebe zur Kommunikation
Marketing Agentur für Hotels und Tourismus
Telegrafenstraße 13
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
www.shapefruit.de


Aldiana GmbH

AGB

REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Aldiana GmbH

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung im Katalog genannt werden. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reise vertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung bzw. Übermittlung der Reisebestätigung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Reiseanmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung.

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.

1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort per E-Mail zusenden.

1.5. Bei Gruppenbuchungen gelten, abhängig von Gruppengröße, Reisetermin und Aufenthaltsdauer, abweichende Reise- und Zahlungsbedingungen. Diese erhalten Sie gerne auf Anfrage.

2. Bezahlung

2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20%,(ggfs. auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt – jedoch frühestens, wenn wir das in Ziffer 7 vereinbarte Rücktrittsrecht nicht mehr ausüben können – ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie mit Kreditkarte zahlen, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwarten wir den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung übersandt.

2.2. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von € 15,– zu erheben. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt eine Mahnkostenpauschale von € 2,50 zu erheben, wobei Ihnen der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt. Sollte der Reisepreis für Buchungen im Kurzfristbereich (ab 42 Tage vor Reisebeginn) bei Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein und die Restzahlung erfolgt im Hotel vor Ort, erheben wir hierfür zusätzlich eine Auslandszahlungs- und Servicegebühr in Höhe von € 50,–.

2.4. Überzahlung wird nach Zahlungseingang zurückerstattet.

3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Ver tragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern. Der Früh bucher-Vorteil sowie weitere Preisvorteile und Rabatte laut Katalog gelten nur einmalig pro Person pro Aufenthalt im jeweiligen Aldiana Club insbesondere werden auch bei Buchung verschiedener Zimmerkategorien pro Aufenthalt pro Person im jeweiligen Aldiana Club Vorteile und Rabatte nur einmal für die gesamte Dauer des Aufenthalts gewährt. Sofern aus technischen Gründen im Buchungsvorgang, welcher das Angebot des Vertragspartners von Aldiana gemäß Ziffer 1.1. der Reise- und Zahlungsbedingungen darstellt, pro Aufenthalt pro Person mehrfach Vorteile und Rabatte möglich sind, erhält der Vertragspartner eine Reisebestätigung, die nur einen einmaligen Vorteil bzw. Rabatt pro Person pro Aufenthalt im jeweiligen Club enthält. Wir sind gemäß Ziffer 1.3. dieser Reise- und Zahlungsbedingungen an dieses abgeänderte Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots von uns zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.

3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 Jahren) können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen zu einem Preis von bis zu 70 € gemäß Angebot befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen und nicht Bestandteil der Reisebestätigung sind, sind dort direkt zu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Ausnahme sind Kinder die während der Reise das 2. Lebensjahr vollenden. Für diese gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahre. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreisen). Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.

3.7. Aldiana Young Rabatt: Reisende, die am Tag des Reisebeginns zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, erhalten den Aldiana Young Rabatt. Maßgebend für den Erhalt des Aldiana Young Rabatts ist ausschließlich das Alter des Reisegastes bei Reisebeginn. Die weiteren Einzelheiten zum Aldiana Young Rabatt entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Reisekatalog.

3.8. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unseren Guest-Service. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, bei der Flugpauschalreise sowie bei der eigenen Anreise nach dem jeweils gültigen Tagespreis des aktuellen Katalogs.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.

4.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Ihren kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand heraus die Durchführung der Pauschalreise nur unter Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und unser Angebot auf Änderung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und wir Sie unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich und in hervorgehobener weise über die Änderung und deren Gründe unterrichten. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt. Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erhebliche Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der ursprünglich gebuchten steht. Die gleiche Rechtsfolge gilt im Fall der Änderung. Soweit Sie von dem Reisevertrag zurücktreten werden wir Ihnen den gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen zurück erstatten. Etwaige darüber hinaus gehende Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir eine angemessene Entschädigungspauschale verlangen, die sich nach folgenden Kriterien bemisst.

  • Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn
  • zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen
  • zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung.

Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.

5.3. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, betragen jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis (einschließlich etwaiger Sonderleistungen z. B. Events, Golfspecials oder Mietwagen, ausgeschlossen Ver sicherung):

5.3.1 bei Flugreisen

bis 42 Tage vor Reisebeginn 20%

ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%

ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%

ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 70%

ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%

5.3.2 bei eigener Anreise

bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%

ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 55%

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%

5.3.3 Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt (z. B. Sondertarif), werden evtl. von Ziffer 5.3.1 abweichende Stornobedingungen bei der Buchung angezeigt. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark von einander abweichen. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer Flugbuchung erfahren.

5.3.4 YAldiana, gesondert gekennzeichnete Linienflüge Bei Buchungen aus dem YAldiana Programm YALD sowie Buchungen mit gesondert gekennzeichneten Linienflugtarifen aus dem Programm „ALD“ wird die Reise auf Ihren Wunsch nach dem Prinzip des „ dynamic packaging“ zusammengestellt. Dazu werden Sondertarife der Fluggesellschaften verwendet, die nicht erstattet werden können, sodass besondere Rücktrittspauschalen vereinbart werden. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen ausgewiesen.

Bei Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn 55%

ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60%

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 65%

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 70%

ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 80%

ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85%

ab 2. bis Abreisetag 90%

Änderungen von YALD-Buchungen sowie Buchungen mit gesondert gekennzeichneten Linienflugtarifen aus dem Programm „ALD“ sind nicht möglich. Bei Reiseleistungen von YALD berechnen wir Ihnen bei der Benennung einer Ersatzperson/Namensänderung die vom Leistungsträger erhobenen Mehrkosten. Bei Reiseleistungen von YALD berechnen wir Ihnen bei der Benennung einer Ersatzperson/Namensänderung die vom Leistungsträger erhobenen Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen zusätzlich Kosten von EURO 40,- pro Person an.

5.3.5 Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.

5.3.6 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

5.3.7 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu

beziffern und zu begründen. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnliche Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.4. Eine Änderung von YAldiana Buchungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafens ist nicht möglich. Ändert sich bei Linienflügen der Hinflugtermin, der Rückflugtermin oder der Abflughafen, so fallen bei (gesondert gekennzeichneten) Linienflügen oben genannte Gebühren an. Dies gilt auch bei Namensänderungen. Bei Reiseleistungen von YAldiana berechnen wir Ihnen bei der Benennung einer Ersatzperson/ Namensänderung die vom Leistungsträger erhobenen Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen zusätzlich Kosten von € 40,– pro Person an.

5.5. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung / Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins,

der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen,

erheben wir bei Flug- sowie Autoreisen, bis 30 Tage vor Reiseantritt

€ 40,- je Person. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von Festbuchungen auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart sowie des Reisezieles sind nicht möglich.

5.6. Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die

uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung

binnen angemessener Frist vor Reisbeginn erfolgt, verlangen, dass ein

Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir

können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen

und angemessenen Kosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt

des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,

Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen

Preis berechnen müssen.

6. Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekranken-Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets der Europäische Reiseversicherung AG. In den Anzeigen in unserem Katalog oder im Reisebüro können Sie sich näher darüber informieren. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, 81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und im Reisevertrag genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bzw. im Reisevertrag genannte Bestandteile der Reise (z.B. Events) bis zu sechs Wochen (Events bis zu vier Wochen) vor Reisebeginn abzusagen. Sind wir aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, können wir unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich – jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt – erstattet.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

8.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der

Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende weder

Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche

nach § 651n BGB geltend machen. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

8.2. Wollen Sie den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.3. Wir weisen Sie darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns unverzüglich anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß vorstehender Hinweise innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

8.4. Unsere Reiseleitung oder Reisevermittler sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9. Haftung

9.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs oder Organisationspflichten von uns ursächlich war.

9.3. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen

oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.

9.4. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe

internationaler Übereinkünfte oder

auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder

nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung) oder

nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im

Eisenbahnverkehr) oder

nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der

Beförderer von Reisenden auf See) oder

nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder

nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im

Kraftomnibusverkehr)

9.5. Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen

nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie uns gegenüber

geltend machen. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme auf schriftlichem Weg, per E-Mail oder über unsere Internetseite www.aldiana.de.

10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.

10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

10.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem

deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die gemeinsame Liste der EU ist über folgende Internetseite abrufbar: www.aldiana.de

12. Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für uns verpflichtend würde, informieren wir Sie hierüber in geeigneter Form. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

13. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

13.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogenen Daten erfolgen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet, die zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), der Vermeidung eigener Risiken (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) notwendig sind und die uns zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (ART. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) auferlegt werden. Im Rahmen der Vertragserfüllung werden Ihre Daten auch an andere Vertragspartner übermittelt, die an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung beteiligt sind. Grundlage ist Art. 6. Abs. 1 lit. b DSGVO).

Der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Aldiana GmbH, Abteilung Marketing, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Umsetzung Ihrer Betroffenenrechte finden Sie auf unserer Internestseite unter Datenschutz. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

13.2. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

13.3. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

13.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

Reiseveranstalter:

Aldiana GmbH

Thomas-Cook-Platz 1

61440 Oberursel

Stand Juni 2018